Fundstück im April 2025 Pflegerinnenschule mit Frauenspital in Zürich
Die Kleiderordnung der Pflegerinnenschule Zürich wurde über die Jahre immer wieder angepasst und bot Anlass zu Diskussionen.
Zu Beginn wurde von den Schülerinnen erwartet, dass sie ihre Kleider selbst anfertigten oder anfertigen liessen. Sie erhielten nur den weiss-blau gestreiften Baumwollstoff ausgehändigt. Erst einige Jahre später wurden den Schülerinnen die fertigen Schürzen abgegeben.
In der Hausordnung von 1908 steht in Artikel 13:
Jede Schülerin erhält bei ihrem Eintritt 6 weisse und 2 blaue Schürzen, welche sie beim Verlassen der Pflegerinnenschule vollzählig zurückgeben muss. Sie darf ausser der gewöhnlichen Leibwäsche (d.h. 1 Taghemd, 1 Nachthemd, 1 Paar Hosen, 1-2 Paar Strümpfe etc.) wöchentlich 3 weisse und 1 blaue Schürze, 1 Häubchen, alle 14 Tage 1 Kleid und während der Sommermonate (von Ostern bis Bettag) alle Monate einen weissen Unterrock zum Waschen geben.
Ab Anfang der siebziger Jahre tauchte in den Sitzungen des Schülerinnenrats regelmässig die Schuhfrage auf. Diskussionsthemen waren beispielsweise «Zoccoli» oder die Farbe des Schuhwerks.
Die Sasha Morgenthaler-Puppe aus dem Bestand der Pflegerinnenschule Zürich ist mit Arbeitstracht und Mantel eingekleidet. Ein Kleiderset der Ausgangstracht ist ebenfalls vorhanden. Zu welchem Anlass die Puppe eingekleidet wurde, ist leider nicht überliefert.